Böglberger Bestattung

 

Erste Maßnahmen im Todesfall

Wir informieren Sie rund um die Uhr, auch sonn- und feiertags, über den weiteren Ablauf, treffen die notwendigen Maßnahmen und beraten Sie bei der Organisation,

wenn ein Todesfall
- zu Hause
- im Krankenhaus
- in einer Pflegeanstalt
- an einem öffentlichen Ort
- in einer anderen Gemeinde
- in einem anderen Bundesland
- im Ausland
eingetreten ist.

Wir veranlassen für Sie die
- Totenbeschau
- Abholung bzw. Überführung
- Beurkundung (Behördenwege)

und beraten Sie betreffend
- Bestattungsart
- Bestattungszubehör
- Friedhof & Grabstätte
- Organisation der Trauerfeier
- Veranlassungen danach

Was ist zu tun?

Für die Beurkundung am zuständigen Standesamt werden folgende Dokumente benötigt:

- Geburtsurkunde (vor dem 1.1.1939 Geburts- und Taufschein)
- Heiratsurkunde (vor dem 1.8.1938 Trauschein)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern Reisepass)
- Meldezettel (des letzten aufrechten Hauptwohnsitzes)
- Sterbeurkunde (des verstorbenen Ehepartners)
- Scheidungsdekret (bei Geschiedenen)
- Verleihungsurkunde (als Nachweis des Akademischen Grades)
- Wiener Verein-Polizze oder andere Versicherungen
- Sozialversicherungsnummer für Abmeldung bei der Krankenkasse / Pensionsstelle

Bekleidung

Bekleidung für die (den) Verstorbene(n)

- Unterkleidung
- Hemd oder Bluse
- Socken oder Strümpfe
- Anzüge, Kleid oder Kostüm
- Persönliche Sachen wie religiöse Beigaben, Briefe, Fotos o. ä. die mitgegeben werden sollen
- Foto für die Trauerbilder oder Parte

Nach der Beerdigung

Für Sie fallen nun einige Dinge an, die zu erledigen sind, und wo wir unsere Hilfe anbieten können.

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Standesamt, welches den Tod beurkundet hat, ist verpflichtet, das zuständige Bezirksgericht (nach dem Wohnort der/des Verstorbenen) zu verständigen. Dieses bestellt einen für den Wohnort beauftragten Notar die Verlassenschaft aufzunehmen.
Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.

Mitzubringen sind (falls vorhanden):

- Namen, Adressen und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
- Sterbeurkunde
- Testamente
- Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
- Pensionsabschnitte der/des Verstorbenen
- Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass ( Bank- und Sparbücher, Wertpapierkonten, Grundbuchsauszüge, Versicherungsbelege,...)
- Aufstellung und Belege über Schulden, sowie Ausgaben anlässlich der Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses und einen Kostenvoranschlag für den Grabstein.

Ansuchen um Witwen / Witwer / Waisenpension

Für dieses Ansuchen benötigen Sie:

- Geburtsurkunde des Ansuchenden und der Kinder
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Ansuchenden und der Kinder
- Heiratsurkunde die nach dem Tod des Partners ausgestellt ist (mit Vermerk des Todes)
- Todesbestätigung der/des Verstorbenen Partners
- Eventuell vorhandene Einkommensnachweise des Ansuchenden und der Kinder
- Pensionsbescheide der/des Verstorbenen

Bei diesem Ansuchen sind wir Ihnen, oder ihre Gemeinde gerne behilflich (oder auch eine Gewerkschaftsorganisation).

Abmeldungen
Falls der/die Verstorbene Mitglied bei diversen Vereinen war, sind diese Mitgliedschaften abzumelden. Ebenso Abbestellungen von Abonnements, Ummeldung der Wohnung, Strom,...

Grabpflege
Nachdem Sie einen Grabstein frühestens nach einem 3/4 Jahr wieder aufstellen können, ist es notwendig das Grab provisorisch zu richten.

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